Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der miloIT Solutions GmbH, Laaer-Berg-Straße 49/2/22, 1100 Wien (nachfolgend „miloIT") gelten für alle Leistungen, die miloIT gegenüber Unternehmen (§ 1 UGB) erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn miloIT diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungsvereinbarungen zwischen miloIT und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"), unabhängig davon, ob die Leistung mündlich, schriftlich oder elektronisch vereinbart wurde.
1.2 miloIT erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Eine Leistungserbringung gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG ist ausgeschlossen.
1.3 Diese AGB gelten subsidiär auch für künftige Rechtsgeschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2.1 miloIT erbringt folgende Leistungen, jeweils im Rahmen individuell vereinbarter Verträge:
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelvertrag. Im Zweifelsfall hat der Einzelvertrag Vorrang vor diesen AGB.
2.3 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
3.1 Angebote von miloIT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist angegeben ist.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von miloIT oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
3.3 Für Managed Services gilt: Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Servicevertrags oder der schriftlichen Bestellung durch den Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
4.1 Der Kunde hat miloIT rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für die Koordination mit miloIT zuständig ist und verbindliche Entscheidungen treffen kann.
4.3 Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von miloIT. Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungsfristen verlängern sich entsprechend.
4.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung seiner Daten vor Beginn jeglicher Arbeiten durch miloIT. miloIT haftet nicht für Datenverluste, die auf fehlende Datensicherung des Kunden zurückzuführen sind.
5.1 Der Leistungsumfang des Pakets Security Premium sowie aller Pakete, die Sophos Managed Detection & Response (MDR) beinhalten, setzt voraus, dass alle im Unternehmen des Kunden betriebenen Server, Workstations und sonstigen verwalteten Endgeräte vollständig in die MDR-Überwachung eingebunden sind.
5.2 Im Rahmen des Onboardings erfasst miloIT gemeinsam mit dem Kunden die gesamte relevante Infrastruktur. Der Kunde ist verpflichtet, alle Systeme vollständig und wahrheitsgemäß zu deklarieren.
5.3 Systeme, die nicht in die MDR-Überwachung eingebunden sind, können ein Sicherheitsrisiko darstellen und sind nicht vom vereinbarten Schutzumfang erfasst. miloIT übernimmt keine Haftung für Sicherheitsvorfälle, die von nicht eingebundenen Systemen ausgehen oder durch diese begünstigt werden.
5.4 Bestehende Server-Infrastruktur, die zusätzliche Sophos-Lizenzen erfordert, wird gesondert angeboten. Der monatliche Grundpreis des Pakets enthält ausschließlich die im Angebot explizit ausgewiesene Anzahl an Endpunkt-Lizenzen.
6.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Managed Services werden monatlich im Voraus fakturiert. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
6.3 Projektleistungen (Softwareentwicklung, Automatisierung) werden gemäß dem im Einzelvertrag vereinbarten Zahlungsplan abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Abnahme einer definierten Milestone, 30 % bei Projektabschluss.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist miloIT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen sowie Mahnspesen von € 10,– pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
6.5 miloIT behält sich vor, Preise für Managed Services mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zum Ende einer Vertragslaufzeit anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen.
7.1 Verträge über Managed Services werden auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
7.2 Projektverträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Abnahme durch den Kunden.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.
7.4 Im Falle der Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt. Vorausbezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungsperioden werden erstattet, abzüglich eines Aufwands für Offboarding und Übergabe.
8.1 Soweit miloIT im Rahmen von Projektleistungen Software, Konzepte, Dokumentationen oder sonstige Werke erstellt, verbleiben alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte bei miloIT, bis die vollständige Vergütung durch den Kunden geleistet wurde.
8.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den für ihn entwickelten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich ein exklusives Nutzungsrecht vereinbart wurde.
8.3 Quellcode wird dem Kunden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Standardmäßig erfolgt die Übergabe als lauffähiges System.
8.4 Von miloIT eingesetzte Open-Source-Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen der einzelnen Komponenten. miloIT stellt auf Anfrage eine Übersicht der verwendeten Bibliotheken zur Verfügung.
9.1 miloIT haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von miloIT oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet miloIT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von miloIT auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der in den vorangegangenen 12 Monaten vom Kunden bezahlten Vergütung.
9.3 miloIT haftet nicht für:
9.4 Mängelansprüche bei Werkleistungen verjähren nach 2 Jahren ab Abnahme. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.
9.5 Wichtiger Hinweis zu IT Security: Kein Sicherheitssystem kann einen hundertprozentigen Schutz vor allen Cyberbedrohungen garantieren. Die von miloIT erbrachten Sicherheitsleistungen reduzieren das Risiko erheblich, schließen es jedoch nicht vollständig aus. miloIT haftet nicht für Schäden durch neuartige oder noch unbekannte Angriffsmethoden, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit von miloIT zurückzuführen sind.
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten) streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen.
10.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der gesamten Vertragsdauer und 5 Jahre nach Vertragsende.
10.3 miloIT ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen (Firmenname und Branche), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
11.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des DSG 2018.
11.2 Soweit miloIT im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der AVV ist Bestandteil des Vertrages.
11.3 Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die rechtmäßige Grundlage der Datenverarbeitung in seinem Unternehmen zuständig.
12.1 miloIT behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt oder auf der Website veröffentlicht.
12.2 Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
12.3 Bei wesentlichen Änderungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
13.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
13.2 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
13.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
13.4 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Einzelvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
13.5 Diese AGB haben den Stand Juni 2026. Sie sind auf der Website www.miloit.at/agb/ abrufbar.